Urteil vom Amtsgericht Köln - 125 C 645/14

Tenor

1.)                  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155,50 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2013 zu zahlen.

2.)                  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.)                  Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

4.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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