Urteil vom Amtsgericht Köln - 140 C 102/15

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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