Urteil vom Amtsgericht Köln - 205 C 36/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Heizungsanlage des Hauses M Str. 000 in Köln, derart einzustellen oder einstellen zu lassen, dass in den Nachtstunden zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad in der Wohnung der Kläger im Dachgeschoss links des Hauses zu erreichen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 720,00 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen