Beschluss vom Amtsgericht Köln - 312 F 305/17

Tenor

Unter Zurückweisung des Antrages wird festgestellt, dass der indische Adoption Deed vom 00.01.2014 nicht wirksam ist.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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