Urteil vom Amtsgericht Köln - 265 C 72/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1882,36 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.07.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsanwaltsgebühren aus vorgerichtlicher Tätigkeit zu Händen seines Prozessbevollmächtigten i.H.v. 157,79 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18.09.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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