Urteil vom Amtsgericht Köln - 539 Ds 48/18

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.

Die sichergestellten Bilder werden eingezogen.

Weiter wird das auf Bl. 9 und Bl. 138 abgebildete Bild eingezogen.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 73 Abs. 1 StGB.


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