Beschluss vom Amtsgericht Köln - 313 F 305/22

Tenor

Die elterliche Sorge für das Kind Q. O. E. D. I., geb. am 00.00.0000 wird den Eltern gemeinsam übertragen.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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