Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 82 C 157/01

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 587,98 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 27.04.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagten zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit darf auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.


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