Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 4 C 37/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 805,14 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 60,33 jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2007 zu zahlen.

2. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages vorläufig abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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