Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 8 F 26/03

Tenor

Die Entscheidungsbefugnis über den Schulwechsel der Kinder Franziska und Lukas auf die Waldorfschule in E3 wird auf die Antragstellerin übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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