Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 16 Cs 81 Js 583/05 67/05

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von

30 Tagessätzen zu je 50 €

verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, deren Fahrzweck die Durchführung von Geldtransporten ist.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 315 c I Nr. 2 b, III Nr. 2, 44 StGB.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen