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StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

Strafgesetzbuch

(1) Wer im Straßenverkehr

1.
ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 441/25
11. Februar 2026
4 StR 441/25 11. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 11 CS 26.184
9. Februar 2026
11 CS 26.184 9. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORbs 266/25
11. Dezember 2025
1 ORbs 266/25 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 318/25
7. Oktober 2025
206 StRR 318/25 7. Oktober 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 4 StR 476/24
28. August 2025
4 StR 476/24 28. August 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 3 ORs 2/25
21. August 2025
3 ORs 2/25 21. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 178/25
15. Juli 2025
4 StR 178/25 15. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 236/25
15. Juli 2025
4 StR 236/25 15. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 ORs 41/25
26. Juni 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 42/25
21. Mai 2025
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