Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 12 C 37/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger XXXXX EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem XXXX zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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