Urteil vom Amtsgericht Menden - 4 C 262/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-

seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.


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