Urteil vom Amtsgericht Meschede - 6 C 403/14

Tenor

Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages die Vollstreckung abwenden.


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