Urteil vom Amtsgericht Mettmann - 25 C 384/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 104,56 € seit dem 11.12.2014 und auf 134,60 € seit dem 12.05.2015 sowie Mahnkosten in Höhe von 12,50 €, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 € und Auskunftskosten in Höhe von 17,96 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 


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