Beschluss vom Amtsgericht Mettmann - 6 M 886/17

Tenor

Der Erinnerung der Gläubigerin vom 07.09.2017 wird stattgegeben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, seine Kostenrechnung vom 05.09.2017 zu 1 DR II 492/17 unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr KV 711 in Höhe von 3,25 EUR nicht in Ansatz zu bringen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

              Die Beschwerde wird zugelassen.


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