Urteil vom Amtsgericht Minden - 19 C 30/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 63 Prozent und die Beklagte zu 37 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen