Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 10 C 2124/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.202,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.1.2007 zu zahlen, Zug um Zuggegen Abtretung der Ansprüche des Klägers im Insolvenzverfahren gegen XXXfestgestellt in Höhe von 1.202,63 €.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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