Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 10 C 559/23

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Garage Nummer N01, I.-straße in N. zu räumen und an die Klägerinnen heraus zu geben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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