Beschluss vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 5 XVII 133/23

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung derzeit nicht vorliegen.

Das Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen Dr. S wird zurückgewiesen.

Das Verfahren wird eingestellt.

Es wird von einer Erhebung der Kosten abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.


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