Urteil vom Amtsgericht Nettetal - 19 C 91/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 343,48 nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus Euro 102,78 seit dem 01.04.2003, aus Euro 237,70 seit dem 29.04.2003 zuzüglich vorgerichtlicher Mahnkosten in Höhe von Euro 10,00 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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