Urteil vom Amtsgericht Neuss - 30 C 326/88

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.047,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.10.1987 sowie weitere 370,85 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1989 sowie weitere 932,76 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 03.12.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,-- DM vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.