Urteil vom Amtsgericht Neuss - 85 C 2813/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.567 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 16.01.2009 zu bezahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 490,28 EUR außerge-richtliche Rechtsanwaltskosten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab 22.07.2009 zu bezahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.