Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 18/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 626,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.12.2010 sowie 43,32 Euro Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.


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