Urteil vom Amtsgericht Rheinbach - 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)

Tenor

Die Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Sie wird deshalb zu einer Geldstrafe von

30 Tagessätzen zu je 30,-- Euro

verurteilt.

Der Angeklagten wird für die Dauer von zwei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 142 Abs. 1 Nr. 1, 44 StGB


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