Urteil vom Amtsgericht Rheine - 10 C 191/21

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.382,19 € abzüglich am 11.10.2021 gezahlter 785,40 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2021 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 185,10 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 74 %, der Kläger zu 26 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen