Urteil vom Amtsgericht Rheine - 5 Ds-540 Js 4258/23-52/24

Tenor

Der Angeklagte wird - unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 02.07.2024, Az. 5 Ds -71 Js 904/24- 127/24, und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe - wegen Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

- § 145a StGB -


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