Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 312 F 10/18

Tenor

Den Eltern wird - unter Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung vom 09.03.2018 (AZ. XXX) - die elterliche Sorge für M , geb. am YYY entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Als Vormund wird bestellt: der Stadt Siegburg Jugendamt  - Vormundschaften/Pflegschaften -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.


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