Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 331 F 12/21

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 14.3.2021 wird verworfen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

3. Der Gegenstandswert wird auf 2000,- € festgesetzt.


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