Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 310 F 32/21

Tenor

hat das Amtsgericht Siegburg durch die Richterin am Amtsgericht N im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung am 25.03.2021 beschlossen:

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 21.3.2021 wird verworfen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

3. Der Gegenstandswert wird auf 2000,- € festgesetzt.


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