Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 318 F 98/21

Tenor

Die Entscheidung über die Durchführung der Impfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) für die Kinder

K1, geboren am xx.xx.2006, und

K2, geboren am xx.xx.2010,

wird auf die Antragstellerin und Kindesmutter übertragen, wobei die Impfentscheidung für K2 erst für den Zeitraum ab Vollendung seines 12. Lebensjahres oder einer künftigen ausdrücklichen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut auch für jüngere Kinder gilt.

Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Verfahrenswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen