Urteil vom Amtsgericht Solingen - 22 Ls 116/09

Tenor

Der Angeklagteist der Beleidigung in 2 Fällen schuldig, §§ 185 I, 25 II, 53 StGB, 1, 3 JGG.

Von Jugendstrafe wird abgesehen. Der Angeklagte wird verwarnt.

Er wird zu einem Dauerarrest

von 2 Wochen

verurteilt.

Kosten und Auslagen bleiben außer Ansatz.


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