Urteil vom Amtsgericht Steinfurt - 23 Ds 63/25 (30 Js 30/23)

Tenor

Der Angeklagte C wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90,00 € verurteilt.

Der Angeklagte Z wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 120,00 € verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften beim Angeklagten C: § 222 StGB

Angewandte Vorschriften beim Angeklagten Z: § 222, 13 StGB


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