Urteil vom Amtsgericht Unna - 15 C 43/11

Tenor

I.

 

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.518,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2010 zu zahlen.

 

II.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

 

III.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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