Beschluss vom Amtsgericht Unna - 5 M 1621/13

Tenor

wird die Erinnerung des Schuldners vom 17.08.2013 auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 3.428,85 € festgesetzt.


123456789

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen