Urteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 326/15

Tenor

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.775 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen

2.       Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 228,96 € freizustellen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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