Beschluss vom Amtsgericht Warburg - 13 F 5/16

Tenor

Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für X, geb. am … entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Kreis I, Gesetzliche Vertretung und Unterhalt, ….

Der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater wird zurückgewiesen.

Zum Verfahrensbeistand wird bestellt: Frau Rechtsanwältin B.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).


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