Urteil vom Amtsgericht Wesel - 26 C 400/11

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.7.2012 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers bezüglich der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers bezüglich Zahlung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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