Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 683/05

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1569,33 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 42% der Klägerin und zu 58% den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin aber nur gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Weise leisten.


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