Urteil vom Anwaltsgericht Köln - 4 AnwG 6/23 10 EV 368/21 GStA Köln

Tenor

Gegen den angeschuldigten Rechtsanwalt wird wegen der berufsrechtlichen Verstöße gegen §§ 43 S. 1, 56 Abs. 1 S. 1, § 113 Abs. 1, 115b BRAO i.V.m. §§ 11, 19 Abs. 1 S. 3, 24 Abs. 2 BORA, §§ 133, 53 StGB die Maßnahmen des Verweises verhängt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat der Angeschuldigte zu tragen, § 197 Abs. 1 BRAO.


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