Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 3 Ca 1698/21

Tenor

1. Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist weder durch die Kündigung der Beklagten vom 30.9.2021 noch durch die Email übermittelte Kündigung ohne Datum beendet worden.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 52.500,00 €.

4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen