Beschluss vom Arbeitsgericht Dortmund - 1 Ga 33/06

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.


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