Urteil vom Arbeitsgericht Duisburg - 4 Ca 1466/23

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Streitwert: 5.040 €.

4. Soweit sie nicht von Gesetzes wegen ohnehin statthaft ist, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.


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