Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 15 BV 38/18

Tenor

1.Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle, die über die Durchführung der geplanten Schulung zum Thema Sicherheitsbewusstsein ("Security Awareness") entscheidet, wird Herr Direktor des Arbeitsgerichts L. bestellt.

2.Die Anzahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgelegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen