Berichtigungsbeschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 13 Ca 2388/25
Tenor
Im Tenor zu 1. des Urteils der Kammer vom 13.08.2025 werden vor den Worten „zu zahlen“ die Worte „nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei t dem 09.05.2025“ ergänzt.
1
b e s c h l o s s e n:
2Im Tenor zu 1. des Urteils der Kammer vom 13.08.2025 werden vor den Worten „zu zahlen“ die Worte „nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2025“ ergänzt.
3Gründe:
4Die Berichtigung erfolgt gemäß §§ 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 319 Abs. 1 ZPO nach Anhörung der Parteien von Amts wegen, weil offenbar unrichtig die Entscheidung über die Zinsen nicht im Tenor niedergelegt worden ist. Die Auslassung ist unrichtig, weil die Kammer beabsichtigte, dem Klageantrag teilweise auch im Hinblick auf die Nebenforderungen stattzugeben. Die Zinsen wurden lediglich bei der Niederschrift und der darauf folgenden Verkündung des Tenors vergessen. Die Unrichtigkeit ist offensichtlich, da die Gründe für die Zinsentscheidung im Urteil niedergelegt sind.
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.