Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 4 Ca 2173/07

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 320,70 brutto zu zahlen nebst Zinsen aus jeweils EUR 106,90 brutto seit dem 01.10.2007, 01.11.2007 und 04.10.2007.

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab November 2007 Ortszuschlag gemäß Tarifklasse I c BAT, Stufe 2 zu zahlen und die anfallenden monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge zwischen den Ortszuschlag der Stufe 1 und dem Ortszuschlag der Stufe 2 ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt mit Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen hat.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Streitwert: 3.848,40 EUR.


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