Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 15 Ca 3575/06

Tenor

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht auf Grund der Befristung vom 12.12.2005 zum 30.06.2006 beendet wurde.

2) ………………….. wird verurteilt, die Klägerin über den 30.06.2006 hinaus als ………… weiter zu beschäftigen.

3) Die Kosten des Rechtsstreits hat ……………. zu tragen.

4) Der Streitwert beträgt 8.000,00 €.


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