Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 17 Ca 9291/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite 126,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2007 zu zahlen,

ferner, der Klägerseite ab 01.07.2007 mindestens bis zur nächsten Leistungs-beurteilung eine Leistungszulage in Höhe von 544,95 € brutto monatlich zu zahlen und den EURO-Wert dieser Zulage ab 01.07.2007 bei der Berechnung von variablen Entgeltbestandteilen, Durchschnittsvergütungen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

Die Beklagte trägt die Kosten.

Streitwert: 4.697,52 €.


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