Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 4372/22

Tenor

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.              Der Streitwert wird auf 1.840,73 € festgesetzt.

4.              Die Berufung wird nicht zugelassen.


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